Der KVT berechnet die Ruhegehälter der Beamten und denen vergleichbaren Angestellten seiner Mitglieder und setzt diese im Namen seiner Mitglieder fest.
Er erstellt sowohl den Versorgungserstfestsetzungsbescheid als auch Folgebescheide und stellt diese den Versorgungsempfängern unmittelbar zu.
Ebenfalls erstellt und versendet der KVT bei jeder Änderung der Versorgungsbezüge ein erläuterndes Berechnungsblatt an die betroffenen Versorgungsempfänger.
Der KVT zahlt die festgesetzten Versorgungsbezüge an deren Empfänger aus und übernimmt diesbezüglich alle steuer- und ggfs. sozialrechtlichen Pflichten des jeweiligen Dienstherrn.
Soweit erforderlich führt er die jeweilige Lohnsteuer an das Finanzamt sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an die jeweiligen Krankenkassen ab.