Organe des KVT sind der Verwaltungsrat und der Direktor.
Die Organe des Kommunalen Versorgungsverbandes Thüringen unterliegen in ihrem Handeln gemäß § 1 Absatz 3 ThürVersVG der Rechtsaufsicht des für kommunale Aufgaben zuständigen Ministeriums. Hierbei finden die §§ 116, 117 Absatz 1, 119, 120 Absatz 1, 121 Absatz 1 und 122 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend Anwendung.
Die Aufsichtsbehörde ist wie folgt zu erreichen:
Thüringer Innenministerium
Referat 32
Steigertraße 24
99096 Erfurt