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Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften

Der Thüringer Landtag hat in seiner Sitzung vom 02.06.2023 das vorgenannte Gesetz beschlossen.

Es wird in Kürze im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden.

Das Gesetz sieht eine Erhöhung der Versorgungsbezüge um 3,25 v.H. rückwirkend zum 01.01.2023 vor. Der KVT wird diese Erhöhung zeitnah umsetzen. Voraussichtlich ab dem 01.09.2023 werden die erhöhten Versorgungsbezüge laufend gezahlt. Ebenfalls zum 01.09.2023 erfolgt die Nachzahlung für die Zeit von Januar bis August 2023.

Neben der vorgenannten Erhöhung der Versorgungsbezüge sieht das Gesetz zudem für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 monatliche Sonderzahlungen, gestaffelt nach Familienstand und Anzahl der im Familienzuschlag zu berücksichtigenden Kinder vor. Die näheren Einzelheiten hierzu bitten wir dem Gesetzestext zu entnehmen.

Die verwaltungstechnische Umsetzung der Sonderzahlung wird leider nicht bis September 2023 umgesetzt und deren Aus- bzw. Nachzahlung daher leider erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen können. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Sobald der Zahlungszeitpunkt feststeht, werden wir Sie an dieser Stelle darüber in Kenntnis setzen.

Der Kommunale Versorgungsverband Thüringen wird die Sonderzahlung 2023 Ende Dezember mit den Versorgungsbezügen in einer Summe auszahlen.