Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften
Das vorgenannte Gesetz wurde am 18. Juli 2024 im Gesetz-und Verordnungsblatt Nr. 9 bekanntgemacht und ist rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft getreten.
Das Gesetz sieht eine Erhöhung der Versorgungsbezüge um 1,462 v.H. zum 01.11.2024 sowie um 5,5 v.H. zum 01.02.2025 vor. Der Kommunale Versorgungsverband Thüringen wird die entsprechende Erhöhung der Versorgungsbezüge 2024 sowie 2025 jeweils zu den im Gesetz genannten Zeitpunkten umsetzen.
Neben den Erhöhungen der Versorgungsbezüge sieht das Gesetz zudem zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise eine einmalige Sonderzahlung für Versorgungsempfänger in Höhe von 1.800,00 € vor.
Empfänger von Witwen- und Waisengeld erhalten eine einmalige Sonderzahlung in Höhe des dem Anteilssatz der Hinterbliebenenversorgung entsprechenden Betrags von 1.800,00 €.
Der vorgenannte Anspruch vermindert sich um den Gesamtbetrag der bereits aufgrund des Thüringer Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 geleisteten Sonderzahlung.
Die Auszahlung der einmaligen Sonderzahlung 2024 wird der KVT mit der Auszahlung der Septemberbezüge 2024 anvisieren.