Über uns

Die Feuerwehrkasse beim Kommunalen Versorgungsverband Thüringen hat die Aufgabe, den ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren eine zusätzliche Altersversorgung nach Maßgabe des § 14 a des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes zu gewähren.

Die Kasse wird als rechtlich unselbständige Sonderkasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Thüringen geführt.

Die Kasse vereinnahmt die nach näherer Bestimmung des Thüringer Brand-und Katastrophenschutzgesetzes und der Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren anteilig vom Freistaat Thüringen und den Gemeinden für jeden ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren im Freistaat Thüringen zu entrichtenden Beiträge. Hieraus werden die, nach näherer Bestimmung der Satzung der Feuerwehrkasse, zu erbringenden Altersversorgungsleistungen an die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren im Leistungsfall gewährt.

Leistungsberechtigt sind sämtliche ehemalige Angehörige der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren mit Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. nach einem späteren Ausscheiden aus der Einsatzabteilung unabhängig von der Dauer ihrer Zugehörigkeit.

Näheres über die Feuerwehrkasse erfahren Sie auf den nächsten Seiten.