Im Rahmen und nach Maßgabe seiner Satzung erbringt der KVT folgende Leistungen:
- Festsetzung und Auszahlung der Versorgungsbezüge an die
Versorgungsempfänger kommunaler Dienstherrn, - Durchführung des familienrechtlichen Versorgungsausgleichs,
- Erstattung der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung,
- Einzug und Erstattung von Versorgungslastanteilen,
- Ausgleich von Unfallfürsorgeaufwendungen,
- Zahlung des Kindergeldes an Versorgungsempfänger,
- Beratung der Mitglieder in versorgungsrechtlichen Fragen,
- Vertretung der Mitglieder in versorgungsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten.
Näheres hierzu finden Sie im Bereich Leistungen.