Der Verwaltungsrat beschließt u. a. über die
- Satzung und deren Änderungen,
- Genehmigung des Wirtschaftsplanes,
- Festsetzung der Umlagesätze,
- Ernennung und Entlassung des Direktors.
Er überwacht die Geschäftsführung und ist Dienstvorgesetzter des Direktors.
Gegenwärtig gehören dem Verwaltungsrat gehören folgende Personen an:
Die laufende Amtsperiode der Mitglieder des Verwaltungsrates endet gemäß § 5 Absatz 2 ThürVersVG mit der gesetzlich festgelegten kommunalen Wahlperiode.
Der Verwaltungsrat führt nach der Kommunalwahl seine Geschäfte bis zur Neuberufung weiter.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates und ihre Stellvertreter sind ehrenamtlich tätig.