Im Rahmen des familienrechtlichen Versorgungsausgleichs infolge Ehescheidung erteilt der KVT im Namen seiner Mitglieder die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Auskünfte über die Versorgungsanwartschaften bzw. – ansprüche der Beamten und Versorgungsempfänger an die Familiengerichte.
Der Verband trägt die im Falle der Ausgleichspflicht des Beamten die von den Mitgliedern insoweit zu erbringenden Leistungen.
Auf Wunsch berechnet der KVT den zur Abwendung einer Kürzung der Versorgungsbezüge zu erbringenden Kapitalbetrag.