Der Direktor ist Beamter auf Zeit, er wird für sechs Jahre bestellt.
Der Direktor ist Leiter der Verwaltung. Ihm obliegt die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Verbandes, die Geschäftsführung steht ihm gemeinsam mit dem ständigen allgemeinen Vertreter zu.
Er ist Vorgesetzter, Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Beschäftigten des Versorgungsverbandes mit Ausnahme des ständigen allgemeinen Vertreters des Direktors.
Der Direktor des KVT bereitet die Sitzungen des Verwaltungsrates vor, nimmt beratend daran teil und ist verpflichtet, die Beschlüsse zu vollziehen.
Seit dem 01.05.2013 ist Herr Steffen Bürger Direktor des Kommunalen Versorgungsverbandes Thüringen.