Der Kommunale Versorgungsverband Thüringen schreibt die Stromlieferung mit Lieferbeginn 01.01.2021 aus.
Mit Zuschlagserteilung kommt mit dem Auftraggeber ein Stromliefervertrag für dessen Abnahmestelle zustande. Die Stromlieferung erfolgt im Rahmen eines All-inclusive-Vertrages (Stromlieferung einschließlich Netznutzung).
Gegenstand der Vergabe ist folgende Strom-Abnahmestelle des Auftraggebers:
Das Volumen der Ausschreibung beträgt rd. 120.000 kWh/Jahr.
Lieferzeitraum
Die Ausschreibung der Stromlieferung erfolgt für den Zeitraum 01.01.2021, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2021, 24:00 Uhr. Der Stromliefervertrag läuft unbefristet, es gibt jedoch eine Kündigungsoption nach einem Jahr.
Angebotspreise
In die Angebotspreise sind sämtliche Kosten einzurechnen, die für die Aufnahme und Durchführung der Stromlieferung im vorgesehenen Lieferzeitraum anfallen.
Die Angebotspreise verstehen sich einschließlich
Entgelte für die Lieferung der Energie,
Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer und zuzüglich
EEG-Umlage,
Stromsteuer,
Konzessionsabgabe,
KWK-Aufschlag,
Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV,
Offshore-Haftungsumlage,
Umlage für abschaltbare Lasten gem. § 18 AbLaV,
der Kosten für die Netznutzung, insbesondere
Grund-, Arbeits- und Leistungspreise für die Netznutzung,
Entgelte für Messung und Abrechnung durch den Verteilnetzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber oder Messdienstleister,
Aufschläge des Verteilnetzbetreibers für Niederspannungsmessung bei Anschluss in Mittelspannung,
Kosten für singulär genutzte Betriebsmittel,
Blindarbeit (oberhalb der Abrechnungsfreigrenze),
Umsatzsteuer.
Die Jahreskosten Energielieferung (netto) sind auf Basis der angegebenen Verbrauchs- und Leistungsdaten mit der jeweils zur Anwendung kommenden Preisregelung zu berechnen.
Die Jahreskosten (brutto) sind auf Basis der berechneten Jahreskosten Energielieferung (netto) sowie der vorgegebenen Kosten für Netznutzung, Steuern und Abgaben zu berechnen.
Lieferpreise
Lieferpreise sind die Grund- und Arbeitspreise, zu denen die Stromlieferung erfolgt. Die Arbeitspreiskomponente der Lieferpreise wird für jede Preisgruppe auf Grundlage der Arbeitspreiskomponente der Angebotspreise im Rahmen einer Preisindizierung ermittelt.
Dabei werden die Arbeitspreiskomponenten der Lieferpreise für die Hochtarifzeit (HT) und Niedertarifzeit (NT), soweit vorhanden, separat bestimmt.
Die Preisindizierung dient der Bestimmung des Lieferpreises unter Berücksichtigung der Marktänderung zwischen Angebotsabgabe bzw. Angebotskalkulation (vor Ende der Angebotsfrist) und dem Zeitpunkt der Strombeschaffung (nach dem Ende der Zuschlags- und Bindefrist).
Bei der Einreichung eines Angebotes ist folgendes zu beachten:
Allgemeine Bedingungen
Im Rahmen dieser Ausschreibung trägt der Bewerber die ihm für die Angebotserstellung entstehenden Kosten und Auslagen selbst.
Ein Anspruch auf Ausführung der Leistung und auf Vergütung entsteht erst mit der verbindlichen Bestellung der o. g. Leistung.
Bei Auftragsvergabe wird diese Anfrage zusammen mit dem Angebot und eventuellen Dokumentationen Bestandteil der Auftragsbedingungen.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) werden Bestandteil des zu schließenden Vertrages.
Änderungen an den Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Enthält die Ausschreibung nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen, so hat der Bieter den KVT vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat.
Der Auftragnehmer hat alle ihm nach den gesetzlichen, polizeilichen oder sonstigen Vorschriften obliegenden Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu veranlassen. Er haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem KVT erwachsenden Schäden.
Angebotsform
Das Angebot ist unterschrieben in Papierform in einfacher Ausfertigung einzureichen.
Die Abgabe des Angebotes muss in deutscher Sprache erfolgen.
Preise sind als Nettopreise in Euro anzugeben.
Um Ihr Angebot bei der Auswahl berücksichtigen zu können, muss es in schriftlicher Form bis spätestens08.Dezember 2020 beim KVT vorliegen.
Das Angebot muss mindestens bis zum 10.Dezember 2020verbindlich sein (Bindefrist).
Angebotseinreichung und Ansprechpartner
Das Angebot inklusive aller Anhänge oder sonstiger Unterlagen ist per Post oder direkt einzureichen an:
Das schriftliche Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit dem deutlichen Hinweis „Angebotsunterlagen – Bitte nicht öffnen“ einzureichen.
Bis zum Einreichungstermin können die Angebote schriftlich zurückgezogen oder geändert werden, die Änderungsmitteilung ist in gleicher Weise einzureichen wie das ursprüngliche Angebot.
Zuschlagserteilung
Die Zuschlagserteilung erfolgt durch den Direktor des KVT.
Als Zuschlagskriterium berücksichtigt wird: Preis.
Haftungsausschluss
Das Fehlen von wesentlichen Angaben in dieser Anfrage entbindet den Auftragnehmer nicht von der Pflicht und der Verantwortung für die vollständige Angebotsunterbreitung, für die vollständige Installation, für die ordnungsgemäße Funktion und die problemlose Nutzung der angefragten Leistung.
Vielmehr ist es die Pflicht des Anbieters und des späteren Auftragnehmers, die benötigten Angaben, sofern sie in dieser Anfrage nicht dargestellt sind, sowohl für die Angebotserstellung als auch für die spätere Realisierung, von sich aus einzuholen.
Ablehnung von Angeboten
Nicht frist- oder formgerecht eingereichte Angebote finden keine Berücksichtigung.
Die Angebote werden nicht verlesen, Bieter und Preise nicht bekannt gegeben.
Der KVT hat das Recht, ein Angebot mit Angabe von Gründen, abzulehnen.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Schimmelpfennig jederzeit zur Verfügung.
Alfred Schimmelpfennig
Kommunaler Versorgungsverband Thüringen
Steile Hohle 6
06556 Artern