Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat beschließt u. a. über die

  • Satzung und deren Änderungen,
  • Genehmigung des Wirtschaftsplanes,
  • Festsetzung der Umlagesätze,
  • Ernennung und Entlassung des Direktors.

Er überwacht die Geschäftsführung und ist Dienstvorgesetzter des Direktors.

Gegenwärtig gehören dem Verwaltungsrat gehören folgende Personen an:

Die laufende Amtsperiode der Mitglieder des Verwaltungsrates endet gemäß § 5 Absatz 2 ThürVersVG mit der gesetzlich festgelegten kommunalen Wahlperiode.

Der Verwaltungsrat führt nach der Kommunalwahl seine Geschäfte bis zur Neuberufung weiter.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates und ihre Stellvertreter sind ehrenamtlich tätig.