Aktuelle Informationen zum Kindergeld

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 vom 16. Dezember 2022 hat der Gesetzgeber die Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes ab dem Jahr 2024 aufgehoben. Aus diesem Grund haben wir unsere Tätigkeit als Landesfamilienkasse zum 31. Dezember 2023 eingestellt.

Ab dem 01.01.2024 ist ausschließlich die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit für das Kindergeld zuständig!

Damit verbundene Fragen und Informationen können Sie folgender Informationsbroschüre entnehmen.

Wir bitten Sie zukünftige Anfragen, Nachweise, Veränderungsanzeigen, Anträge sowie Erklärungen der nunmehr für Sie zuständigen regionalen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln.

Kontakt:

Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit