Allgemeines

Der Kommunale Versorgungsverband Thüringen (KVT) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Artern.

Er ist als Rechtsnachfolger des Landesruhegehaltsverbandes thüringischer Gemeinden und Landkreise mit Wirkung vom 15. Juli 1994 gebildet worden. Der Verband übt seine Tätigkeit innerhalb seines Geschäftsgebietes, des Freistaates Thüringen, auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Thüringen sowie seiner Satzung aus.

Aufgabe des Versorgungsverbandes ist es, seine sowie die Lasten seiner Mitglieder auszugleichen, die durch die Versorgung der Bediensteten, der kommunalen Wahlbeamten und deren Hinterbliebenen entstehen.

Er hat für sich und seine Mitglieder die Berechnung und Zahlung der Versorgungsleistungen zu übernehmen und seine Mitglieder in versorgungsrechtlichen Angelegenheiten zu beraten und in Rechtsstreitigkeiten zu vertreten.

Nach Maßgabe seiner Satzung erbringt der Verband weitere im Zusammenhang mit der Versorgung ihrer Bediensteten stehende Leistungen für Mitglieder und Nichtmitglieder.