Meldepflichten

Gemäß § 2 der Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren (ThürFwAltersversVO) i.V.m. der Satzung der Feuerwehrkasse obliegt den Mitgliedern die zeitlich, formal und inhaltlich ordnungsgemäße An- und Abmeldung der ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren.

Jeder Angehörige ist zum Ersten des Monats, indem er seinen Dienst in der Einsatzabteilung aufnimmt, bei der Feuerwehrkasse unverzüglich unter Angabe der in § 2 Abs. 1 Satz 3 ThürFwAltersversVO genannten Daten anzumelden.

Scheidet ein Angemeldeter aus der Einsatzabteilung aus, ist er unverzüglich zum Ende des Monats des Ausscheidens abzumelden.

Zur Meldung ist das entsprechende Meldeformular der Feuerwehrkasse zu verwenden.