Mitglieder

Mitglieder der Feuerwehrkasse sind die Gemeinden im Freistaat Thüringen, sofern sie über Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr verfügen.

Die Mitgliedschaft entsteht mit dem Eintritt ihrer Voraussetzung kraft Gesetz und ist der Feuerwehrkasse unverzüglich anzuzeigen.
Inhalt der Mitgliedschaft sind vor allem die in der Satzung der Feuerwehrkasse näher bestimmten Melde- und Zahlungspflichten.

Näheres hierzu erfahren Sie in den Rubriken Meldepflichten und Finanzierung.