Für die Zeit der Anmeldung eines Angehörigen der Einsatzabteilung zahlt der Freistaat Thüringen einen Beitrag von 12 Euro und das Mitglied einen Beitrag von 6 Euro monatlich an die Feuerwehrkasse.
Die Mitglieder zahlen ihre Beiträge nach näherer Bestimmung des § 18 der Satzung halbjährlich zum 31.03. und 30.09. jeden Jahres.
Aus den von den Mitgliedern und dem Freistaat Thüringen gezahlten Gesamtjahresbeiträgen werden sodann nach näherer Bestimmung des § 22 der Satzung die Anwartschaften der Kameraden ermittelt und diesen gutgeschrieben.