Die Landesfamilienkasse beim KVT
Herzlich willkommen auf der Internetseite der Landesfamilienkasse beim Kommunalen Versorgungsverband Thüringen (KVT).
Auf Grund der Thüringer Landesfamilienkassenverordnung vom 22. September 2009 über die Einrichtung von Landesfamilienkasse und Bestimmung ihrer Zuständigkeit ist die Landesfamilienkasse (LFK) beim Kommunalen Versorgungsamt Thüringen (KVT) zum 21. Oktober 2009 gegründet worden. Die Landesfamilienkasse unterliegt der Fachaufsicht des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt).
Die LFK nimmt obligatorisch die Aufgaben nach § 72 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für die Versorgungsempfänger der Mitglieder des KVT wahr.
Darüber hinaus kann die LFK auch für die Bediensteten (Beamte und Beschäftigte) der Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden kommunalen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie für die Beschäftigten des Universitätsklinikum Jena tätig werden, sofern ihr von diesen die Aufgaben der Familienkasse übertragen werden.
Soweit Sie als Arbeitgeber bereits die Aufgaben der Familienkasse auf die LFK beim KVT übertragen haben oder dies zwar noch nicht getan haben, aber hieran interessiert sind, finden Sie nähere Informationen zur LFK unter der Rubrik Arbeitgeber.
Als Kindergeldberechtigter, dessen Arbeitgeber die Aufgaben der Familienkasse auf den KVT übertragen hat, finden Sie Informationen rund um die LFK und das Kindergeld unter der Rubrik Kindergeldberechtigte.
Haben Sie sich bereits unter den vorgenannten Rubriken informiert und haben noch Fragen, können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen.