Leistungen der Landesfamilienkasse

Die LFK beim KVT übernimmt anstelle des übertragenden Arbeitgebers sämtliche Aufgaben einer Familienkasse, insbesondere:

  • Auskunftserteilung an die Kindergeldberechtigten,
  • Festsetzung und Aufhebung von Kindergeld,
  • Zahlbarmachung von Kindergeld und Rückforderung von Überzahlungen,
  • komplette Führung der Kindergeldakten,
  • Erfüllung sämtlicher Mitteilungspflichten gegenüber Dritten (Kindergeldstatistik, Meldungen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen),
  • Bearbeitung von Rechtsbehelfen und Klagen,
  • ggfs. Durchführung von Bußgeld- und Strafverfahren.