Ihre zuständige Familienkasse

Sofern Ihr Arbeitgeber (aus dem öffentlichen Dienst) die Aufgaben des Familienleistungsausgleiches an uns übertragen hat, nehmen wir diese für die Bediensteten (Beamte und Beschäftigte)

  • der Gemeinden,
  • der Landkreise,
  • der Gemeindeverbände und
  • der kommunalen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentliches Rechts
  • sowie des Universitätsklinikums Jena

als Landesfamilienkasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Thüringen wahr.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen mitgeteilt hat, dass die Kindergeldsachbearbeitung auf uns übertragen wurde, dann sind Sie hier richtig. Wir sind ab sofort Ihre zuständige Familienkasse und Ansprechpartner bei Fragen rund um´s Kindergeld. In der nachstehenden Rubrik erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum Kindergeldbezug.

Mit Übernahme Ihrer Kindergeldunterlagen wurde Ihnen eine neue Kindergeldnummer vergeben. Diese wird Ihnen bei Schriftverkehr unsererseits stets angezeigt. Sollte Ihnen diese noch nicht bekannt sein, können Sie diese telefonisch oder schriftlich bei uns abfragen.

Für die Versorgungsempfänger der Mitglieder des Kommunalen Versorgungsverbandes Thüringen nehmen wir als Landesfamilienkasse die Aufgaben kraft Gesetz nach § 72 Abs.1 des Einkommensteuergesetztes wahr.

Sofern Sie nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind oder Angehöriger eines EU/ EWR- oder sonstigen Vertragsstaates sind, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Familienkasse der örtlichen Bundesagentur für Arbeit.