Die LFK beim KVT übernimmt anstelle des übertragenden Arbeitgebers sämtliche Aufgaben einer Familienkasse, insbesondere:
- Auskunftserteilung an die Kindergeldberechtigten,
- Festsetzung und Aufhebung von Kindergeld,
- Zahlbarmachung von Kindergeld und Rückforderung von Überzahlungen,
- komplette Führung der Kindergeldakten,
- Erfüllung sämtlicher Mitteilungspflichten gegenüber Dritten (Kindergeldstatistik, Meldungen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen),
- Bearbeitung von Rechtsbehelfen und Klagen,
- ggfs. Durchführung von Bußgeld- und Strafverfahren.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung finden Sie in unserer Rubrik Arbeitgeber.