Informationen zum Kindergeldbezug

Das Kindergeld ist eine Steuervergütung und dient als Förderung der Familie.

Es ist eine Leistung im Rahmen des steuerlichen Familienleistungsausgleichs und kann grundsätzlich ab dem Monat der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie bei vorliegen weiterer besonderer Anspruchsvoraussetzungen — aktuelles Merkblatt — gewährt werden.

Kindergeld wird monatlich in folgender Höhe gezahlt:

ab 01.07.20192020ab 01.01.202120212022ab 01.01.2023
für das
1. und 2. Kind
204,- €Kinder-
bonus
219,- €Kinder-
bonus
Kinder-
bonus
250,- €
für das
3. Kind
210,- €einmalig
300,- €
225,- €einmalig
150,- €
einmalig
100,- €
250,- €
ab dem
4. Kind
235,- €je Kind250,- €je Kindje Kind250,- €

Die Auszahlung des Kindergeldes an die Beschäftigten/ Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes erfolgt über die monatliche Bezügeabrechnung der zuständigen Gehaltsstelle.


Rechtsgrundlage
Für die Gewährung des Kindergeldes sind die Paragraphen §§ 31, 32, und 62-74 des Einkommensteuergesetzes zu berücksichtigen.


Anträge/Formulare
Kindergeld wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Für die Antragsstellung sind die entsprechenden Formulare zu verwenden. Diese stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Dem Antrag sind entsprechende Unterlagen/ Nachweise beizufügen, diese gehen Ihnen aus dem Antragsvordruck hervor. Sollten darüber hinaus weitere Nachweise erforderlich sein, werden Sie entsprechend informiert.

Um zu gewährleisten, dass Ihr Antrag auf direktem Weg Ihre zuständige Familienkasse erreicht, prüfen Sie bitte vor Versendung des Antrages zunächst die Zuständigkeit der Landesfamilienkasse.


Veränderungen
Wenn Sie Kindergeld beantragt haben, sind Sie nach § 68 Abs.1 des Einkommensteuergesetzes verpflichtet, alle Veränderungen in Ihren Verhältnissen und denen Ihrer Kinder, die sich auf den Kindergeldanspruch auswirken, mitzuteilen.


Haben Sie Fragen?
Wir sind Ihr Ansprechpartner rund um´s Kindergeld. Bitte wenden Sie sich mit Fragen hierzu an uns, wir informieren Sie gern!