Ihre zuständige Familienkasse

Sofern Ihr Arbeitgeber (aus dem öffentlichen Dienst) die Aufgaben des Familienleistungsausgleiches an uns übertragen hat, nehmen wir diese für die Bediensteten (Beamte und Beschäftigte)

  • der Gemeinden,
  • der Landkreise,
  • der Gemeindeverbände und
  • der kommunalen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentliches Rechts

als Landesfamilienkasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Thüringen wahr.

Wenn Ihr Arbeitgeber die Kindergeldsachbearbeitung auf uns übertragen hat, dann sind Sie hier richtig. In der nachstehenden Rubrik erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum Kindergeldbezug.

Mit Übernahme Ihrer Kindergeldunterlagen wurde Ihnen eine neue Kindergeldnummer vergeben. Diese wird Ihnen bei Schriftverkehr unsererseits stets angezeigt. Sollte Ihnen diese noch nicht bekannt sein, können Sie diese telefonisch oder schriftlich bei uns abfragen.

Für die Versorgungsempfänger der Mitglieder des Kommunalen Versorgungsverbandes Thüringen nehmen wir als Landesfamilienkasse die Aufgaben kraft Gesetz nach § 72 Abs.1 des Einkommensteuergesetztes wahr.

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 vom 16.12.2022 wird die Sonderzuständigkeit der Familienkasse des öffentlichen Dienstes ab 2024 aufgehoben. Somit ist ab dem 01.01.2024 ausschließlich die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit für Sie und Ihr Kindergeld zuständig!

Damit verbundene Fragen und Informationen können Sie folgender Informationsbroschüre entnehmen.