Arbeitgeber

Übertragung der Kindergeldsachbearbeitung auf die Landesfamilienkasse

Sie interessieren sich für eine Übertragung der Ihnen als Familienkasse nach § 72 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) obliegenden Aufgaben auf die Landesfamilienkasse beim Kommunalen Versorgungsverband Thüringen (KVT)?

Dann können Sie sich hier näher informieren!

Mit der Gründung der Landesfamilienkasse beim KVT hat der Freistaat Thüringen den seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts die Möglichkeit eingeräumt, die ihnen nach dem EStG obliegende Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleiches auf eine zentrale Stelle – den KVT – zu übertragen.

Der Freistaat Thüringen folgt damit einer Empfehlung der von der Bundesregierung in den Jahren 2002 bis 2004 eingesetzten „Arbeitsgruppe Neuorganisation der Familienkassen“.
Diese Arbeitsgruppe hat in ihrem Abschlussbericht aus dem Jahre 2004 empfohlen, die derzeit noch von weit mehr als 15.000 Familienkassen wahrgenommen Aufgaben bei nur noch wenigen Bundes- und Landesfamilienkassen zu konzentrieren.

Als Grund hierfür wurden der hohe Verwaltungsaufwand für meist relativ wenige Fälle und die aufgrund der oft nur „nebenbei“ wahrgenommenen Aufgabe hohen Fehlerquoten im Rechtsvollzug genannt.

Mit der Einrichtung von Landesfamilienkassen soll ein effektiver und rechtssicherer Vollzug des Kindergeldrechts erreicht werden.

Nunmehr haben auch die kommunalen öffentlichen Arbeitgeber in Thüringen die Möglichkeit, sich der verwaltungsaufwändigen und – da es sich um den Vollzug von Steuerrecht handelt – mit nicht unerheblichen rechtlichen, auch haftungsrechtlichen, Risiken behafteten Aufgabe auf rechtlich zulässige Weise zu „entledigen“.

Der KVT kann aufgrund der durch die Bündelung der Kindergeldfälle im kommunalen Bereich erreichbaren Fallzahlen und damit möglichen spezialisierten Sachbearbeitung einen effektiven und rechtssicheren Vollzug des Kindergeldrechts auch für ihre Beschäftigten sicherstellen.

Welche Leistungen der KVT im Einzelnen übernimmt, können Sie der Mustervereinbarung entnehmen.
Im Ergebnis wechselt die komplette Kindergeldbearbeitung samt Akten zum KVT.

Weitere Informationen können sie der Rubrik Häufige Fragen entnehmen.