Organe der Feuerwehrkasse

Organe der Kasse sind der Feuerwehrausschuss und der Direktor.
Die Organe unterliegen in ihrer Tätigkeit der Rechtsaufsicht durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales sowie der Versicherungsaufsicht durch das Thüringer Finanzministerium.

Der Feuerwehrausschuss

Der Feuerwehrausschuss ist das Beschlussorgan der Feuerwehrkasse.

Er besteht aus 8 Mitgliedern und deren Stellvertretern, von denen jeweils zwei vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, vom Gemeinde-und Städtebund Thüringen sowie vom
Verwaltungsrat des Kommunalen Versorgungsverbandes Thüringen benannt werden. Je ein Mitglied/Stellvertreter werden vom Thüringer Feuerwehrverband aus seinen eigenen Reihen sowie aus dem Kreis der ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren benannt.

Der Feuerwehrausschuss beschließt u.a. über:

  • Änderungen der Satzung der Feuerwehrkasse,
  • die Genehmigung des Wirtschaftsplans,
  • den Lagebericht, den Jahresabschluss sowie die Entlastung des Direktors,
  • die Bestellung des Wirtschaftsprüfers und des Verantwortlichen Aktuars.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Mitglieder des Feuerwehrausschusses.

Der Direktor
Direktor der Feuerwehrkasse ist der Direktor des Kommunalen Versorgungsverbandes Thüringen.
Der Direktor führt die Geschäfte der Feuerwehrkasse und nimmt beratend an den Sitzungen des Feuerwehrausschusses teil.
Seit dem 01. Mai 2013 ist Herr Steffen Bürger Direktor des Kommunalen Versorgungsverbandes Thüringen.