Versorgungsauskünfte

Auf Anforderung seiner Mitglieder erstellt der KVT bei Vorliegen eines berechtigten Interesses Auskünfte über die zu erwartenden Versorgungsbezüge deren Beamter.

Die Auskunft wird auf der Grundlage der im Zeitpunkt der Auskunftserteilung geltenden Sach- und Rechtslage erstellt.