Unfallfürsorge

Der KVT ersetzt seinen Mitgliedern den Aufwand zur Unfallfürsorge nach §§ 25 ff. des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes, insbesondere die im Rahmen des jeweiligen Heilverfahrens
anfallenden Kosten der notwendigen ärztlichen Behandlung.

Eine Leistungsübernahme erfolgt jedoch nur insoweit, als der Verband den Unfall dem Mitglied gegenüber als Dienstunfall anerkennt. Dabei ist der Versorgungsverband nicht an die Entscheidung der nach § 39 des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes zuständigen Stelle gebunden.

Leistungen der Unfallfürsorge für Ehrenbeamte werden vom Verband nicht übernommen.