Beratung und gerichtliche Vetretung

Der KVT berät seine Mitglieder in allen versorgungsrechtlichen Fragen.

Für den Fall, dass es zwischen einem Mitglied und dessen Versorgungsempfänger zu einem Rechtsstreit über die Beamtenversorgung kommt, vertritt der KVT das Mitglied kraft Gesetzes vor Gericht.