Finanzierung

Zur Finanzierung der von ihm zu erfüllenden Aufgaben erhebt der Kommunale Versorgungsverband Thüringen von seinen Mitgliedern eine Umlage.

Die Höhe der zu zahlenden Umlage ergibt sich aus der Anwendung des für alle Mitglieder einheitlich geltenden Umlagesatzes auf die jeweils individuelle Bemessungsgrundlage des jeweiligen Mitglieds

Bemessungsgrundlage sind sowohl die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der aktiven Beamten des Mitglieds als auch die für das Mitglied aufzubringenden Versorgungsbezüge.

Der Umlagesatz wird im sog. „gleitenden Abschnittsdeckungsverfahren“ versicherungsmathematisch ermittelt und vom Verwaltungsrat des KVT für jeweils fünf Jahre festgesetzt.

Neben der Umlage sind die aus den Vermögensanlagen des KVT fließenden Erträge die zweite Finanzierungsquelle des Verbandes.