Allgemeines

Pflichtmitglieder des Verbandes sind alle

  • Gemeinden und Städte,
  • Verwaltungsgemeinschaften,
  • Landkreise,
  • Zweckverbände und
  • öffentlich-rechtlichen Sparkassen,

wenn sie versorgungsberechtigte Beamte oder Angestellte mit Versorgungsrechten, die denen der Beamten entsprechen haben.

Die Pflichtmitgliedschaft entsteht mit dem Eintritt ihrer Voraussetzungen kraft Gesetzes.
Das Mitglied unterliegt ab dem Tag des Entstehens der Mitgliedschaft den gesetzlichen Melde- und Zahlungspflichten gegenüber dem Verband.

Freiwillige Mitglieder des Verbandes können sein:

  • sonstige Personen des öffentlichen Rechts,
  • Verbände dieser juristischen Personen und kommunale Landesverbände,
  • juristische Personen des Privatrechts, die überwiegend öffentliche Aufgaben erfüllen oder als gemeinnützig anerkannt sind und auf die Pflichtmitglieder einen maßgeblichen Einfluss ausüben,
  • Fraktionen des Landtags.

Die freiwillige Mitgliedschaft entsteht durch Erlass eines Aufnahmebescheides durch den KVT.
Beim Entstehen einer Pflichtmitgliedschaft oder bei Interesse an der Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte unverzüglich schriftlich oder fernmündlich an den Kommunalen Versorgungsverband Thüringen, Herrn Schönerstedt, Tel. 03466/336412.
Sofern Sie bereits Mitglied im KVT sind, erhalten Sie Informationen rund um die Mitgliedschaft in unserem Mitgliederbereich.